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Aktuelle Informationen zur geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes

09.12.2008

Die von der Politik geforderte Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht vor, die Weitergabe von Adressen stark zu reglementieren. Darüber hinaus soll das bisherige Opt-out-Verfahren mit der Möglichkeit des Verbrauchers, sich in eine Werbeverweigererliste eintragen zu lassen, gestrichen werden.

Angestrebt wird eine sogenannte Opt-in-Regelung, nach der Unternehmen künftig vor einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit potenziellen Neukunden zwingend deren Einwilligung einholen müssen. Die bisherige Nutzung dieser Zielgruppendaten soll ersatzlos gestrichen werden.

Schaut man sich die Forderungen der Bundesregierung aber genau an, stellt sich eine entscheidende Frage: Warum soll ein Gesetz verschärft werden, das Verstöße schon heute ahndet? Unseriöse Unternehmen können bereits jetzt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage ausreichend belangt werden. (Quelle: DDV)

Wir von bkd unterstützen und befolgen den neuen, einheitlichen Ehrenkodex (siehe unten) der vom Call Center Forum (CCF-ev.com) und den beiden DDV-Councils Direct Sales & Relations und Telemedien- und Call-Center-Services (DDV.de) ausgearbeitet worden ist.

Pro und Kontra, Daten und Fakten sowie weiterführende Informationen zur aktuellen Debatte finden Sie auf der Microsite des DDV Freiheit der Kommunikation
Hier können Sie ebenfalls den Infofolder zum Thema herunterladen.

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